Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Zahlungs- und Stornobedingungen und Verleih
Inhaber: Markus Meissner
Teilnahmebedingungen für Tauchkurse und Tauchaktivitäten
(1) Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10-12 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten von Minderjährigen verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
(2) Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen und/oder Tauchaktivitäten erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
(3) Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/-innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
(4) Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die maximale Tiefe darf jedoch keinesfalls mehr als 30 Meter betragen! Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, auch nicht anteilig.
5) Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
(6) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von wirtauchen elektronisch verarbeitet werden.
(7) Während eines Tauchkurses sowie bei Tauchaktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Reisen erfolgen ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr, auch nicht anteilig.
(8) Wird ein Tauchgang oder eine Reise aus Gründen, die nicht von wirtauchen zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
(9) Die Kursgebühren enthalten Luft für Schüler und Lehrer sowie Theorie- und Praxisunterricht, Zertifizierungskosten und ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind (sofern nicht gesondert angeführt): Lehrmaterialien, Ausrüstung, Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, Reise und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenutzung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
(10) Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen.
(11) Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen und/oder Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. wirtauchen sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen wirtauchen oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(12) wirtauchen übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses und/oder der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden wirtauchen oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(13) Für Erfüllungsgehilfen von wirtauchen gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(14) Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung in guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 35,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nur von einer autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
(15) Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Darüber hinaus sind die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste oberstes Gebot.
(16) Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens 12 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
(17) Durch die Anmeldung zu einer von wirtauchen veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen von wirtauchen anerkannt und zur Kenntnis genommen.
(18) Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
(19) Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.
(20) Begonnene Kurse müssen binnen zwölf Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden.
(21) Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von wirtauchen.
(22) Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wien. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
Zahlungs- und Stornobedingungen
Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs und/oder einer Tauchaktivität eine Anzahlung von mindestens 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Tauchkurses und/oder der Tauchaktivität zu bezahlen. Davon abweichende Details zu Zahlungsmodalitäten bei Tauchaktivitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Stornogebühren bei Rücktritt vor Tauchkursbeginn bzw. Veranstaltungsbeginn
bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des gesamten Veranstaltungspreises
28. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des gesamten Veranstaltungspreises
19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des gesamten Veranstaltungspreises
9. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 65 % des gesamten Veranstaltungspreises
ab 3. Tag (72 h) vor Veranstaltungsbeginn: 85 % des gesamten Veranstaltungspreises
am Tag der Veranstaltung: 100 % des gesamten Veranstaltungspreises
Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und der volle Veranstaltungspreis ist fällig.
Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme des Teilnehmers von/an einem Tauchkurs und/oder einer Tauchaktivität verfallen bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen.
Kursabsagen seitens wirtauchen: wirtauchen behält es sich vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht wird, den Kurs abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht auf einen anderen Kurs des aktuellen Programms umzubuchen.
Veranstaltungsumbuchungen seitens der Teilnehmer: Die Teilnehmer haben bis 4 Wochen vor Kursbeginn die Möglichkeit auf einen gleichwertigen Kurs umzubuchen. Erfolgt die Umbuchung nach dem 28 Tag vor Kursbeginn werden die entsprechenden Stornogebühren verrechnet.
Verleihbedingungen
(1) Der vereinbarte Verleihpreis für die Ausrüstung wird bei Übergabe der Ausrüstung fällig.
(2) Der Mieter hat sich zu vergewissern, dass die Ausrüstung, komplett, unversehrt und funktionstüchtig ist.
(3) Die Ausrüstung darf nur mit schriftlicher Genehmigung von wirtauchen an 3.Personen weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandeln entsteht eine sofortige Auflösung des Mietverhältnisses.
(4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung oder Ausrüstungsteilen werden dem Mieter die Reparaturkosten oder die Kosten für die Wiederbeschaffung der Ausrüstung in Rechnung gestellt.
(5) Bei Verlust oder Beschädigung verrechnet wirtauchen den Verkaufswert des jeweiligen Ausrüstungsgegenstandes.
(6) Wird die vereinbarte Mietdauer um mehr als 4 Stunden überschritten, wird ein zusätzlicher Tag verrechnet. Wird die Mietdauer um einen oder mehrere Tage überschritten, werden pro Tag der vereinbarte Tagesmietsatz verrechnet. Wird die Mietdauer ohne in Kenntnissetzung von wirtauchen überschritten, werden zusätzlich zu den in diesem Absatz oben angeführten Konditionen 15 Euro pro Tag für Mehraufwand verrechnet.